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Musterklage gegen VW – was bedeutet der gescheiterte Vergleich?

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Die Vergleichsverhandlungen in der Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Volkswagen sind am 14. Februar 2020 gescheitert. Der vzbv kritisiert „mangelnde Bereitschaft von Volkswagen“, Verbraucher mit einem transparenten und sicheren Verfahren zu entschädigen und sieht VW dafür in der Verantwortung, dass die Gespräche gescheitert sind.

„Über den heutigen Abbruch der Verhandlungen durch Volkswagen sind wir irritiert“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv, am 14. Februar 2020. Zumal VW in seinem letzten Angebot die Übernahme von Abwicklungskosten in Höhe von 50 Millionen Euro in Aussicht gestellt hatte. Klaus Müller stellte außerdem klar: „Eine Abwicklung durch unsere Anwälte war für den vzbv nicht zwingend, noch vor zwei Tagen haben wir einen Alternativvorschlag unterbreitet.“

Für den vzbv sei angesichts des Dieselbetrugs durch Volkswagen eine für die Verbraucher sichere Lösung von hoher Bedeutung. Ein Vergleich, der nicht zuverlässig ist oder für die Verbraucher nicht kalkulierbare Folgen hat, sei in keiner Weise tragbar.

Nach dem Abbruch der Vergleichsverhandlungen durch Volkswagen fordert der vzbv den Konzern auf, den angekündigten Direktvergleich mit den Verbrauchern zügig vorzulegen und nicht hinter den letzten Verhandlungsstand zurückzufallen. Dazu gehörten: Eine transparente, sichere und risikolose Abwicklung mit umfassender Aufklärung für die Verbraucher sowie ausreichende Bedenkzeit, eine Korrekturklausel und die Zustimmung des Gerichtes.

Der vzbv widerspricht der Darstellung von Volkswagen, es habe einen „bereits ausgehandelten Vergleich“ gegeben. Im Januar war über eine Entschädigung von mindestens rund 15 Prozent des Kaufpreises – insgesamt rund 830 Millionen Euro – sowie eine Korrekturklausel gesprochen worden. „Dahinter sollte Volkswagen nun nicht zurückfallen“, sagte vzvbv-Vorstand Klaus Müller und forderte den Konzern auf, das Angebot allen Geschädigten zu unterbreiten. „Statt einige Hunderttausend könnten so Millionen betrogene Verbraucher in den Genuss von Entschädigungszahlungen kommen.“ Der vzbv wird seine Musterfeststellungsklage fortsetzen.

Gemeinsames Ziel der Anfang des Jahres 2020 gestarteten Vergleichsverhandlungen war eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden. Auf dieses Ziel hatten auch die Richter hingewiesen, die VW Ende 2019 solche Verhandlungen deutlich nahegelegt hatten.

Ob es zu einem Vergleich kommt, war von Anfang an offen. Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen wird nun das Gericht informiert werden und der Prozess vermutlich mit weiteren Verhandlungstagen fortgesetzt.

Falls Sie sich der Musterklage angeschlossen haben, müssen Sie wegen der gescheiterten Vergleichsverhandlungen noch nichts tun. Das Gerichtsverfahren selbst geht weiter, wir informieren auch über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Sichere Abwicklung entscheidend

Der Vorschlag von Volkswagen, Betrogene müssten zur Abwicklung des Vergleichs in VW-Autohäuser gehen, wo sie sich womöglich in Verkaufsgespräche verwickeln lassen müssten, sei für den Verband nicht akzeptabel gewesen. „Das wäre eine Lösung, als würden wir Opfer eines Bankraubes zwingen, sich ihr Geld beim Bankräuber selbst abzuholen und mit ihm Beratungsgespräche über gute Geldanlage zu führen“, erklärte Klaus Müller. 

Deswegen stand eine sichere Abwicklung im Zentrum der Verhandlungen mit VW. Eine von mehreren Optionen dabei war, die Anwälte des Verbandes mit der Abwicklung oder zumindest der Kontrolle zu beauftragen. „Volkswagen hat Presseberichten zufolge weltweit im Dieselbetrug bereits weit mehr als 1,7 Milliarden an Anwaltskosten gezahlt. Im Heimatmarkt waren die Kosten für eine rechtssichere und zuverlässige Abwicklung des Vergleichs angeblich zu hoch“, erläutert Müller.

„Das ist offensichtlich ein vorgeschobener Grund. Welche Leistung zu finanzieren gewesen wären, hatten wir klar benannt.“ Dass die sehr zügige Abwicklung Geld kosten und diese Kosten von VW getragen werden müssten, war unstrittig. „Und nicht von den Verbrauchern. Das muss sichergestellt sein.“

Direktvergleich ohne vzbv-Kontrolle

Bei dem nun angebotenen Direktvergleich hat der vzbv keine Kontrollmöglichkeit. „Die Verbraucher sind gezwungen, darauf zu vertrauen, dass der Konzern, der sie bereits einmal betrogen hat, jetzt plötzlich korrekt handelt – ohne Möglichkeit einer objektiven Überprüfung.“ Noch liegt das Angebot nicht vor. Es wird entscheidend darauf ankommen, wann und in welchem Umfang der Verbraucher auf Rechte verzichten muss.
„Generalverzichtserklärungen, die Verbraucher auch für noch unbekannte und künftige Probleme mit Volkswagen binden, sind für uns inakzeptabel“, so Müller. „Der Verzicht sollte erst wirksam werden, wenn das Geld auf dem Konto der Verbraucher ist, nicht mit Annahme des Vergleichs. Und es muss sicher sein, dass für die Verbraucher keine Folgekosten entstehen.“ Zudem sollte es eine ausreichende Bedenkzeit geben.
 

Gericht hatte auf eine schnelle Lösung gedrängt

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte am zweiten Verhandlungstag des Verfahrens am 18. November 2019 zeitlichen Druck auf die Volkswagen AG aufgebaut. Das Gericht wollte von VW eine schnelle Entscheidung darüber, ob das Unternehmen über einen Vergleich verhandelt. Das OLG hat mit Nachdruck deutlich gemacht, dass keine Zeit zu verlieren sei und eine schnelle Lösung für die betroffenen Verbraucher die Zielmarke sein muss. Komme kein zeitnaher Vergleich zustande, würde entsprechend zügig ein dritter Verhandlungstermin anberaumt.

Hintergrund: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht – am 30. September 2019 hat die mündliche Verhandlung in der Sache begonnen. Rund 430.000 Interessenten hatten sich zur Teilnahme angemeldet.

Das Oberlandesgericht Braunschweig, vor dem der Prozess stattfindet, hält die Musterfeststellungklage für grundsätzlich zulässig. Der Senat setzte sich zum Auftakt des Verfahrens ausführlich mit der bisherigen Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte sowie des Bundesgerichtshofes (BGH) auseinander. Zudem stellte der Senat seine vorläufige Einschätzung dar: Man werde Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sehr ernsthaft prüfen.

Aktuelle Informationen zum Verfahren können Sie beim vzbv auch als E-Mail-Newsletter abonnieren. Die Anmeldung finden Sie hier.

Was ist das Ziel der Klage?

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.

Beteiligen konnten sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.

Die Musterfeststellungsklage stellt dann im besten Fall fest, dass ein Schaden vorliegt. Es wird aber noch über keine Zahlung gegenüber den Geschädigten entschieden. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann möglicherweise individuell durchsetzen.

An- und Abmeldung zur Klage nicht mehr möglich

Mit dem Start der mündlichen Verhandlung sind auch die Fristen zur An- bzw. Abmeldung von der Musterklage abgelaufen. Zum Prozessauftakt am 30. September 2019 hatten sich rund 430.000 Interessenten angemeldet.

Ein neues Gesetz macht die Musterklage möglich

Möglich ist so ein Verfahren durch die Einführung des neuen Klageinstruments der Musterfeststellungsklage. Seit 1. November 2018 ist das entsprechende Gesetz in Kraft. Noch am selben Tag hat der vzbv Klage eingereicht. Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig.

Die Eintragung in das Klageregister war kostenlos und frei von Prozesskostenrisiken. Sie war daher eine gute Option für all diejenigen, die sich entschieden haben, nicht alleine vor Gericht ziehen zu wollen oder zu können.

Der vzbv möchte darauf hinweisen, dass das Verfahren im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen zur Musterfeststellungsklage in weiten Teilen Neuland ist. Diese Unsicherheiten beziehen sich auch auf Fragen rund um das Klageregister und die wirksame Eintragung. Dennoch halten wir den Weg über die Eintragung ins Klageregister für alle Verbraucher, die bislang keine Einzelklage erheben konnten oder wollten, für eine sinnvolle Alternative.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/musterklage-gegen-vw-was-bedeutet-der-gescheiterte-vergleich-29738

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von factum
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