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Corona in Schlachthöfen: Was ist beim Fleischkonsum zu beachten?

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Nach früheren Vorfällen sind nun auch andere Schlachtbetriebe wie Tönnies und Wiesenhof wegen Corona-Fällen in die Schlagzeilen geraten. Verbraucher fragen sich, ob sie sich mit gekauftem Fleisch und Fleischprodukten infizieren könnten. Wir schätzen das Risiko als gering ein und geben Tipps zum richtigen Umgang mit Fleisch.

Sommeranfang, Sonne satt und gelockertes Kontaktverbot – da stehen eigentlich alle Zeichen auf gemeinsames Grillen. Doch die Nachrichten über Corona-Ausbrüche in deutschen Schlachthöfen verunsichern: Könnte das Grillgut mich krank machen? Und kann ich an der Verpackung erkennen, in welchem Schlachthof das Fleisch verarbeitet worden ist?

Kann man sich über Fleisch mit dem Corona-Virus anstecken?

Es gibt keine Hinweise auf Infektionen von Menschen mit dem neuartigen Coronavirus durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln. Übertragungen über Oberflächen, die mit Viren verunreinigt worden sind, sind durch Schmierinfektionen zwar theoretisch denkbar – jedoch allenfalls kurz nach dieser Verunreinigung. Denn die Viren haben in der Umwelt nur eine relativ geringe Stabilität. Fazit: Nach derzeitigem Wissensstand spielt der Verzehr von Lebensmitteln für die Übertragung des Virus keine Rolle.

Wie erkenne ich, aus welchem Schlachthof das Fleisch kommt?

Wenn Sie konkret wissen möchten, aus welchem Schlachthof im Handel angebotenes, verpacktes Fleisch stammt, können Sie versuchen, dies mit Hilfe des ovalen Identitätskennzeichens auf der Verpackung herauszufinden. Dieses gibt an, in welchem EU-Staat – z.B. DE für Deutschland – und Bundesland das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Dabei steht beispielsweise NW für Nordrhein-Westfalen.

Mit Hilfe der 5-stelligen Zulassungsnummer lässt sich der Betrieb über eine Datenbank des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ermitteln. Wird Fleisch nach dem Schlachthof in einem anderen Betrieb weiterverarbeitet, z.B. mariniert oder verpackt, führt das Identitätskennzeichen zu diesem Betrieb.

Nicht alle fleischhaltigen Lebensmittel müssen das Identitätskennzeichen tragen. Für Produkte aus pflanzlichen Zutaten und verarbeiteten Fleischerzeugnissen besteht keine Kennzeichnungspflicht, z.B. bei Salaten mit Wurst oder Tortellini mit Schinkenfüllung. Auch bei lose angebotenem Fleisch an Bedientheken von Metzgereien und Supermärkten gibt es kein Identitätskennzeichen. Wenn Sie wissen möchten, von welchem Schlachthof das Fleisch kommt, müssen Sie beim Verkaufspersonal nachfragen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen HessenRheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

von wpservice
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